Allgemeine Geschäftsbedingen
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Services und Dienstleistungen, die von Thomas Göschlberger (im Folgenden: „Veranstalter“) durchgeführt werden und dem jeweiligen Teilnehmer der die Leistung (im Folgenden: „Teilnehmer“) in Anspruch nimmt, aber auch für die Nutzer der Website bikeundski.at. Abweichende AGB des Teilnehmers werden vom Veranstalter nicht anerkannt.
Inhalt des Online-Angebots
Alle Angaben bezüglich Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Onlineinformationen sind ohne Gewähr. Dem Veranstalter ist es möglich Änderungen an Angeboten, an Preisen und allen Informationen ohne Vorankündigung vorzunehmen. Es können keine Haftungsansprüche an den Veranstalter gestellt werden, die durch Schäden oder Verletzungen resultierend aus den Onlineinformationen des Veranstalters sind. Alle Angebote sind dem Veranstalter freibleibend und unverbindlich.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer hat den Veranstalter über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Mountainbiken wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären, sowie selbstständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er den Veranstalter über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Teilnehmer selbstständig die Überprüfung der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Touren und Techniktraining erfolgt durch den Veranstalter. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Teilnehmer diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist der Veranstalter zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Teilnehmer hat die an ihn ergehenden Anweisungen des Veranstalters zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt den Veranstalter zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen des Veranstalter unter Alkohol oder Drogeneinfluss berechtigt den Veranstalter zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Teilnehmer hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
Urheberrechte
Sämtliche Publikationen, insbesondere Fotos, Freeride- und Tourenplanungen und Logos, im folgenden Inhalte genannt, sind urheberrechtlich geschützt. Das Veröffentlichen, Reproduzieren oder die Weitergabe an Dritte dieser Inhalte ist untersagt, es sei denn es existiert die Zustimmung des Veranstalters und es wird eine Quellenangabe hinzugefügt.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der teilnehmenden Personen) besteht.
Erfolgsgarantie
Da der Erfolg, insbesondere von Coaching-Leistungen zu einem großen Teil vom Engagement des Teilnehmer abhängt, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für einen mit der Leistungserbringung beabsichtigten Erfolg.
Rücktrittsrecht
Absagen der Teilnehmer müssen bis 17:00 am Vortag bekannt gegeben werden, sonst werden 100% des Angebotspreises verrechnet. Absagen des Teilnehmers, mit einem Stornierungsvolumen von über 500€ müssen bis 2 Tage im Voraus des Angebotsbeginns bekannt gegeben werden, sonst werden 90% des Angebotspreises verrechnet. Absagen des Teilnehmers, mit einem Stornierungsvolumen von über 800€ müssen bis 4 Tage im Voraus des Angebotsbeginns bekannt gegeben werden, sonst werden 80% des Angebotspreises verrechnet. Absagen des Teilnehmers, mit einem Stornierungsvolumen von über 1000€ müssen bis 6 Tage im Voraus des Angebotsbeginns bekannt gegeben werden, sonst werden 70% des Angebotspreises verrechnet. Absagen des Teilnehmers, mit einem Stornierungsvolumen von über 5000€ müssen bis 1 Monat im Voraus des Angebotsbeginns bekannt gegeben werden, sonst werden 60% des Angebotspreises verrechnet. Bei Krankheit oder Verletzung kann jederzeit storniert werden, es muss jedoch dem Veranstalter ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Kurse finden bei jeder Witterung statt, außer die zum Zeitpunkt des Kurses stattfindende Situation gefährdet die Teilnehmer oder den Veranstalter (Gewitter, Hagel,…..).
Versicherungen
Der Veranstalter verfügt eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Teilnehmer sind durch die Kurse nicht zusätzlich versichert. Es ist empfehlenswert besonders für Hubschrauber und Bergekosten, da diese sehr Kostenintensiv sind eine Versicherung abzuschließen. Die staatlichen Sozialversicherungen decken solche Einsätze nicht.
Gewährleistung
Der Teilnehmer hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort dem Veranstalter bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen den Veranstalter sind spätestens 2 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.